Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, forderte heute auf der Konferenz "RFID: Auf dem Weg zum Internet der Dinge" ein weiteres Mal Wachsamkeit gegenüber RFID-Technologien. Neben verbindlichen Regeln müsse die Technik datenschutzfreundlich gestaltet werden. Zudem fordert Schaar, die Ortung von Personen ohne deren Zustimmung unter Strafe zu stellen.
Schaar: "Das Internet der Dinge bietet das Potential zu allgegenwärtiger Überwachung. Wenn alle möglichen Gegenstände – etwa Kleidung, Kühlschränke, Lebensmittel und Arzneimittel – mit Funkchips ausgestattet sind und über Netze miteinander verknüpft werden, lässt sich letztlich jeder Umgang mit diesen Gegenständen registrieren. Angesichts dieser Risiken müssen die Verbraucher sicher sein, dass ihr Verhalten nicht heimlich überwacht und registriert wird. Neben verbindlichen Regeln, die dies ausschließen, bedarf es dazu auch einer datenschutzfreundlichen Gestaltung der Technik."
Die heimliche Ortung von Personen war ebenfalls ein Anliegen in seiner Rede: "Bereits jetzt werden im Internet vielfältige Dienste angeboten, die den Aufenthaltsort von Personen mittels Handy-Ortung feststellen. Das Ausspionieren des Aufenthaltsortes durch Privatpersonen ist selbst dann straffrei, wenn es ohne Wissen und ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt", sagte Schaar.
In seiner Antrittsrede als Bundesdatenschützer im November 2003 hatte Schaar bereits gefordert, dass Menschen technische Mittel zum Auslesen und zur Deaktivierung von RFID-Tags nach dem Wareneinkauf an die Hand bekommen.
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